ETF Dividenden – Das solltest du ab 2018 beachten!
ETF Fonds sind als Kapitalanlage in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Dazu haben auch viele steuerliche Vorteile und Besonderheiten bei der Besteuerung dieser ETF Fonds und ihrer Dividenden beigetragen. Ab 2018 gelten aber erhebliche gesetzliche Änderungen durch das Investmentsteuergesetz. Diese Neuregelungen sollen einerseits die Steuererklärungen bei ETF Dividenden vereinfachen. Anderseits führen diese Änderungen aber dazu, dass plötzlich mehr Steuren anfallen oder sogar erstmals im Inland eine Besteuerung stattfindet. Wenn Du weiter Anlagen in ETF planst oder bereits Investments in ETF hast und Dividenden erwartest, solltest Du diese Änderungen kennen und unbedingt bei Deiner Anlageentscheidung berücksichtigen.
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Stand der Tabelle / Letztes Update: 14.11.2024
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Aufgrund von EU-Rechtsangleichung musste der Gesetzgeber das Recht zur Besteuerung von inländischen und ausländischen Investmentsfonds neufassen. Bisher gab es in dieser Frage tatsächlich eine Ungleichbehandlung, die europarechtswidrig war. Jetzt sollen sowohl inländische als auch ausländische Investmentfonds wie ETF gleich behandelt werden. Für Dich als Steuerzahler soll diese Gesetzesänderung alles einfacher und transparenter machen. Es kann aber auch zu Mehrbelastungen bei Deiner ETF Dividende führen. Die bisherige Rechtslage bei den Investmentfonds und ETF sah vor, dass die Besteuerung erst beim Anleger stattfindet, also wenn Du Deine ETF Dividende ausgeschüttet bekommst.
Nach der neuen Rechtslage wird das System komplett anders aufgestellt. Die Besteuerung erfolgt bereits direkt beim Fonds und wird dabei mit einer Quellensteuer in Form einer 15 % Körperschaftssteuer angesetzt. Auf diese Weise kommt es erstmals auch dazu, dass auch inländische Dividendenerträge besteuert werden. Das System bleibt lediglich bei Veräußerungsgewinnen von Aktien und Wertpapieren sowie Zinsen weiter so, dass diese beim Fonds selbst nicht besteuert werden, sondern erst dann, wenn sie beim Anleger ausgeschüttet werden. Vorteilhaft ist es, wenn Du ETF Dividen durch einen thesaurierenden ausländischen Fonds erwarten kannst. Auf dieser Ebene hat der Gesetzgeber die Steuerpflicht und Steuererklärung und Besteuerung sehr vereinfacht und teilweise auf die Depotbanken abgewälzt.
Diese müssen zum Beispiel die Erträge, die Du als Anleger gar nicht erhältst, sondern die durch den ausländischen Fonds selbst wieder investiert werden, automatisch abziehen und steuerlich erfassen. Somit musst Du Dich um diese ganzen komplexen Steuerprobleme gar nicht mehr kümmern. Ziel des Gesetzgebers ist es vornehmlich, dabei die Mehrfachbesteuerung zu vermeiden. In diesem Anlagebereich bringt Dir die neue gesetzliche Regelung somit erhebliche Vorteile, wen Du diesbezüglich ETF Dividen zu bekommen hast. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden und ausländische Fonds trotzdem gerecht zu besteuern wird eine sogenannte Vorabpauschale automatisch ermittelt und verrechnet.
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Damit hast Du aber in Deiner Steuererklärung nichts zu tun. Nachteilig ist für Dich, wenn Du Altanlagen hast und diese Wertsteigerungen zu verzeichnen haben. Es gibt nach neuer Rechtslage keinen Bestandsschutz für Alteinlagen. Somit musst Du damit rechnen, wenn Du Anteile vor dem 1.1.2009 gekauft hast, dass Du bei Wertsteigerungen bei einem Verkauf voll besteuert wirst. Bei der Anschaffung der Anteile warst Du natürlich von einer Steuerfreiheit beim Verkauf ausgegangen. Positiv ist aber auch, dass Du Deine Steuer viel einfacher erstellen kannst.
Du benötigst nur noch vier Kennzahlen, um die korrekte Steuererklärung zu erstellen, wenn es um die Besteuerung Deiner ETF Dividende geht:
1. Die Höhe der jährlichen Dividende
2. Den Wert des Fonds am Jahresanfang (wird für die Vorabpauschale benötigt)
3. Den Wert des Fonds am Jahresende
4. Welcher Art der Fonds ist
Negativ für Dich ist, dass die ausländische Quellensteuer nicht mehr auf die Abgeltungssteuer anrechenbar ist.
Nach alter Rechtslage konntest Du als ETF-Inhaber die einbehaltene Quellensteuer auf die tatsächlich ausgeschütteten und ausschüttungsäquivalenten Dividenden des Fonds anrechnen und damit Deine Steuer reduzieren. Diese Variante der Anrechnung der ausländischen Quellensteuer gibt es in Zukunft nicht mehr. Allerdings wirst Du durch eine Teilfreistellung etwas Kompensation erhalten. Insgesamt wird das neue Gesetz Dir unterm Strich aber keine großen Nachteile bei der Besteuerung Deiner ETF Dividende bringen. Auch im Jahr 2018 hast Du durch die ETF Dividende mehr Vorteile als Nachteile. Auch wird sich Deine Steuerlast wohl nicht wesentlich verschlechtern.
Eher hast Du sogar eine Verbesserung und Vorteile bei der ETF Dividende zu erwarten, weil die Besteuerung Deiner ETF Anlagen viel einfacher und unbürokratischer wird. Besonders, wenn Du als deutscher Anleger Deine ETF Fonds bei einer deutsche Bank in einem Depot in Deutschland hast, wirst Du erheblich weniger Aufwand mit Deiner Steuererklärung haben. Da die Banken jetzt die gesetzliche Aufgabe haben, die Vorabpauschale für die Steuererklärung zu berechnen und dieses automatisch bei Deiner Bank passiert, bist Du somit von dieser Aufgabe gar nicht betroffen. Du musst Dich letztlich nur um Deine individuelle Steuererklärung kümmern, wenn Du Deine ETF Dividende ausgeschüttet bekommst. Grundsätzlich werden ETF Fonds durch diese neue Gesetzeslage nicht unattraktiver. Es ist nur gerecht, dass jetzt auch ausländische Fonds wie inländische gleich besteuert werden.
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