Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung
Zu den Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung gehören die kaufmännische und technische Geschäftsleitung sowie die Vertretung des Unternehmens nach außen.
Unternehmensabhängig kann ein Unternehmen nur einen oder auch mehrere Geschäftsführer aufweisen, die sich auf ein spezielles Aufgabengebiet konzentrieren. Da es von großer Bedeutung ist, alle Befugnisse, schuldrechtlichen Verhältnisse sowie allgemein die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung zu definieren, basiert die Zusammenarbeit auf einem individuell ausgearbeiteten Geschäftsführervertrag.
Definition und Funktion der Geschäftsführung
Voraussetzung für die gesetzlich gültige Ernennung eines Geschäftsführers ist immer eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Geschäftsführung ist das Organ, das die Gesellschaft stellvertretend in allen rechtlichen Belangen gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Gleichzeitig ist sie mit der Leitung des Unternehmens nach beauftragt.
Die genauen Befugnisse definiert der Geschäftsführervertrag.
Eine Gesellschaft an sich ist nicht handlungsfähig, da diese Handlungsfähigkeit ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten ist. Folgende Rechtsformen eines Unternehmens setzen eine Geschäftsführung voraus, wobei hier Gesellschafter und Geschäftsführung immer identisch sind.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine Ausnahme bildet die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Diese Gesellschaftsform kann entweder mehrere Geschäftsführer oder auch Fremdgeschäftsführer aufweisen.
Eingrenzung der Geschäftsführungsbefugnis
Abhängig vom Geschäftsführungsvertrag sind die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung in keiner Weise eingeschränkt oder begrenzt. Oft ist es der Fall, dass ein Geschäftsführer bestimmte Entscheidungen ausschließlich unter Zustimmung eines Prokuristen oder anderer Geschäftsführer treffen darf. Oder die Geschäftsführungsbefugnis ist automatisch durch die Definition des Aufgabenbereiches begrenzt.
Dabei wird zwischen folgenden Begrenzungen der Befugnis unterschieden.
Begrenzung durch das definierte Aufgabengebiet oder die
Begrenzung durch Genehmigungsvorbehalte unterschieden.
Die Begrenzung der Befugnisse im Rahmen eines Aufgabengebietes ist häufig. Als Beispiel dient die Ernennung eines technischen und eines kaufmännischen Geschäftsführers. Vor allem bei technisch komplexen Produkten ist diese Maßnahme zielführend. In Familienunternehmen ist es häufig zielführend, einem Familienmitglied die Geschäftsführung zu übertragen und vertraglich die eine Befugnisbegrenzung durch Genehmigungsvorbehalte der anderen Familienmitglieder festzulegen.
Überblick über den Geschäftsführungsvertrag
Der Geschäftsführervertrag definiert unter anderem die detaillierten Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung. Neben dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis wird das schuldrechtliche Verhältnis zwischen Geschäftsführer und GmbH festgelegt. Dabei wird im Punkt Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung in einem Großteil der Verträge auf die Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns nach Maßgabe des Gesetzes hingewiesen.
Die genaue Definition des Aufgabenbereiches ist vor allem bei der Ernennung mehrerer Geschäftsführer unverzichtbar.
Dabei müssen die genaue Position, der Aufgabenbereich und die Befugnisse genauestens erläutert werden. Ergänzt wird der Geschäftsführungsvertrag in diesen Fällen mit einem Geschäftsverteilungsplan, der nur durch die Gesellschafterversammlung abgeändert werden kann.
Aufgaben der Geschäftsführung
Die Aufgaben der Geschäftsführung sind die Leitung des Unternehmens oder eines zugewiesenen Bereiches unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Gesellschafter. Gleichzeitig sind alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Teil der Aufgaben. Vor allem der Aufgabenbereich, der die Leitung des Unternehmens einschließlich aller wichtigen Entscheidungen wie die Investitionspolitik, Kommunikation oder Sortimentspolitik betrifft, ist in vielen Fällen so eingeschränkt, dass diese Aufgaben als zustimmungspflichtige Geschäfte gelten.
Ein wichtiger Bestandteil jeder Geschäftsführertätigkeit ist die Treuepflicht.
Da der Geschäftsführung die oft volle Verantwortung für das Gesellschaftsvermögen und die ideellen sowie wirtschaftlichen Interessen übertragen wird, verweist die Treuepflicht auf spezielle Unterlassungspflichten, die den Schutz aller Unternehmenswerte gewährleisten. Dazu zählt der sorgsame Umgang mit Informationen und Geldmitteln gleichermaßen wie der Aufbau eines Wettbewerbs durch die Geschäftsführung.
Die verschiedenen Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung
Ein wichtiger Bereich der Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung ist die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben.
Buchführungspflicht
Steuerliche Pflichten
Pflichten gemäß Sozialversicherungsrecht
Allgemeine Pflichten, die sich aus dem Geschäftsführervertrag ergeben
Wurde ein Geschäftsführer für den technischen und einer für den kaufmännischen Bereich des Unternehmens ernannt, bedeutet dies nicht, dass beide alle genannten Pflichten und Aufgaben wahrnehmen.
Steuerliche Pflichten und Buchführungspflicht der Geschäftsführung
In allen Personengesellschaften ist eine ordnungsgemäße Buchführung verpflichtend. Dass dies erfolgt, liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung. Dies gilt ebenfalls für alle anderen steuerlichen Pflichten einer Gesellschaft. Zu diesen Pflichten zählen zusätzlich zur Buchführungspflicht am Beispiel einer GmbH gemäß § 140ff, 90, 93 AO nachfolgende steuerliche Pflichten.
Erklärungspflicht
Auskunftspflicht
Mitwirkungspflicht
Zahlungspflicht
Duldungspflicht, wenn das GmbH-Vermögen vollstreckt wird
Die Pflichten der Geschäftsführung entsprechend dem Sozialversicherungsrecht
Die Geschäftsführung eines Unternehmens ist dazu verpflichtet, allen sozialversicherungsrechtlichen Auskunfts- und Meldepflichten fristgerecht nachzukommen. Dies gilt ebenfalls für Verpflichtungen wie die korrekte Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen oder eine unter dem Gesichtspunkt der Sozialversicherung korrekten Lohn- und Gehaltsverrechnung .
Bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführung haftet der Geschäftsführer für eintretende Schäden wie Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis oder den Folgen verspäteter sozialversicherungspflichtiger Meldungen.
Geschäftsführer in der Praxis: Das verdienen GmbH-Geschäftsführer 2014
Das Gehalt eines Geschäftsführers hat gewisse Grenzen, die vor allem von der steuerlichen Angemessenheitsgrenze abhängt. Unternehmensberater empfehlen zumeist diese Grenze auch für die interne Kalkulation anzusehen, da es bei deutlichen Abweichungen Schwierigkeiten geben kann. Dies hat den Hintergrund, dass das Finanzamt bei einem zu hoch angesetzten Gehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung vermuten kann.
In der Praxis orientieren sich die staatlichen Instanzen an Vergleichszahlen, die oftmals aus Studien stammen. Diese umfassen unter anderem die BBE-Studie „GmbH-Vergütungen“. Da diese jedes Jahr veröffentlicht wird, sind die Daten oftmals sehr aktuell und können zurate gezogen werden.
Was besagt die Statistik von 2014?
Laut Statistik ist der Geschäftsführer einer GmbH im Schnitt 50 Jahre alt und bezieht ein Gehalt von 137.500 Euro pro Jahr, was circa 11.458 Euro pro Monat entspricht. Der Spitzenverdienst lag 2014 bei 2.626.760 Euro Jahresvergütung, was die große Differenz zum Median verdeutlicht.
Damit liegt im Vergleich zur Studie von 2013 ein geringer Rückgang vor, wo die Jahresvergütung bei 137.670 Euro. Hingegen hat sich der Spitzenwert im Vergleich gesteigert, da er 2013 noch bei 2.263.640 Euro lag.
Die hier zugrunde liegende Studie (Quelle weiter unten), betrachtet die Vergütung jedoch nicht pauschal, sondern differenziert. Insgesamt wurden 5 Wirtschaftszweige und 71 Branchen zur Betrachtung herangezogen. Die verglichenen Branchen sind:
Industrie
Handwerk
Großhandel
Einzelhandel
Dienstleister
Zusätzlich wurde eine Gesamtbetrachtung nach Umsatzrendite und nach Mitarbeiteranzahl des Unternehmens durchgeführt. Einzelne Details können in den unten angegebenen Quellen betrachtet werden.
Quellen:
- http://www.gmbhr.de/media/RATH_2314.pdf (Abgerufen 02 / 2016)
- http://www.bbe-media.de/bbe-studie-gmbh-geschaftsfuhrer-vergutungen-2015.html (Abgerufen 02 / 2016)