Bilanzgewinn – auch für Aktionäre eine wichtige Kenngröße
Der Bilanzgewinn ist der im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften, beispielsweise Aktiengesellschaften, ausgewiesene Gewinn. Er dokumentiert in gewisser Weise den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen, darf jedoch nicht mit dem Jahresüberschuss, also mit dem, was die Unternehmung tatsächlich verdient hat, verwechselt werden. Das Gegenteil ist der Bilanzverlust.
Für Aktionäre ist der Bilanzgewinn in zweierlei Hinsicht von großer Bedeutung. Zum einen handelt es sich um den Betrag, der maximal an die Anteilseigner in Form einer Dividende ausgeschüttet werden kann. Für die Fundamentalanalyse ist der Bilanzgewinn hinsichtlich des Ausschüttungspotentials ebenfalls von Bedeutung.
Allerdings hat der Bilanzgewinn nur wenig Aussagekraft hinsichtlich zukünftiger Gewinnprognosen. Das liegt zum einen an der Form der Berechnung des Bilanzgewinns und an Sondereinflüssen, die in einem Geschäftsjahr zum Bilanzgewinn beigetragen haben können. Auch über dem Unternehmen schwebende Risiken werden nicht unbedingt im Bilanzgewinn abgebildet.
Wie berechnet sich der Bilanzgewinn?
Ausgangspunkt für die Berechnung des Bilanzgewinnes ist der in der Gewinn- und-Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag. Der Vorstand einer AG kann beschließen, einen Teil des Jahresüberschusses in Gewinnrücklagen einzustellen. Maximal dürfen 50 % des Jahresüberschusses in Rücklagen eingestellt werden.
Es gibt aber andererseits auch eine gesetzliche Pflicht für Aktiengesellschaften, solange 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis 10 % des Grundkapitals erreicht sind. Die Einstellungen in die Gewinnrücklagen sind vom Jahresüberschuss abzuziehen und drücken sozusagen den Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Aktionäre in der Hauptversammlung entscheiden können. Darüber hinaus kann es auch satzungsmäßige Verpflichtungen geben, einen Teil des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Zur Erhöhung des Bilanzgewinnes können jedoch auch Entnahmen aus vergangenen Gewinnrücklagen getätigt werden.
Die Gewinnrücklagen werden übrigens dem Eigenkapital der Unternehmung zugerechnet. Bei regelmäßigen Überschüssen sind die Gewinnrücklagen in der Regel deutlich größer. Wer also das Eigenkapital oder den Verschuldungsgrad einer Unternehmung anhand der Bilanz feststellen möchte, muss demnach immer die Gewinnrücklagen als Eigenkapital mitberücksichtigen.
Schema zur Überleitung des Bilanzgewinnes aus dem Jahresüberschuss:
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder
– Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
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Bilanzgewinn – Interpretation & Bedeutung
Der wirtschaftliche Erfolg einer Unternehmung kann nicht direkt aus dem Bilanzgewinn abgelesen werden. Er kann höchstens ein Indiz dafür darstellen, dass das Unternehmen erfolgreich ist. Das Problem ist, dass der Bilanzgewinn durch viele verschiedene Möglichkeiten gestaltet werden kann. Wenn aus dem Jahresüberschuss Rücklagen entnommen werden, wird der Bilanzgewinn geschmälert. Es fließen auch Gewinn- oder Verlustvorträge aus dem Vorjahr mit in die Berechnung ein.
Außerdem ist es möglich, den Bilanzgewinn durch Entnahmen aus Gewinnrücklagen künstlich zu erhöhen. Das kommt nicht selten vor. Etwa dann, wenn der Gewinn in einem Jahr durch den Erwerb von neuen Aktiva geschmälert wurde, man den Aktionären dennoch eine kleine Dividende zukommen lassen möchte.
Gründe für den Bilanzerfolg weiter unklar
Nicht zuletzt macht der Bilanzgewinn als Zahl keine Aussagen darüber, wie der Unternehmenserfolg in einem Jahr zustande gekommen ist. Häufig spielen auch Sondereinflüsse eine Rolle.
Es können zum Beispiel die Erträge aus dem Verkauf eines Grundstückes oder Maschinen oder umgekehrt auch ungewöhnliche Aufwendungen in einem Geschäftsjahr mit eingeflossen sein, die nichts mit dem eigentlichen Geschäftsbetrieb zu tun haben.
Um aus dem Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn besser bewerten zu können, sollten sich Trader bei der Bilanzanalyse mindestens die letzten drei Jahresabschlüsse heranziehen und die Sondereinflüsse, die im Geschäftsbericht aufgeführt werden müssen, herausrechnen.
Durch die Betrachtung mehrere Jahresabschlüsse in einer Zeitreihe ergibt sich oft ein anderes Bild vom geschäftlichen Erfolg einer Unternehmung, als bei Betrachtung der Bilanz für nur ein Geschäftsjahr.
Dividendenausschüttung aus dem Bilanzgewinn
Über die Verwendung des aus dem Jahresüberschuss verbleibenden Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung in einem Gewinnverwendungsbeschluss. Aktionäre müssen jedoch wissen, dass ein Bilanzgewinn nicht immer vollständig ausgeschüttet wird.
Oft gibt es satzungsmäßige Vorschriften über die Verwendung des Bilanzgewinnes, der die Ausschüttung an Dividenden beschränkt. Es wäre in einigen Fällen auch wirtschaftlich nicht sinnvoll, bei einem durch Sondereinflüsse wie dem Verkauf von Beteiligungen oder Grundstücken entstandenen hohen Bilanzgewinn alles an die Aktionäre auszuschütten. Die Ausschüttungsquote ist abhängig von der weiteren Finanzplanung der Aktiengesellschaft. Wenn also größere Investitionen geplant sind, kann es sogar sein, dass auf eine Dividendenausschüttung ganz verzichtet wird.
Ansonsten berechnet sich die Höhe der Dividende nach der Anzahl der Aktien einer Unternehmung. Die Höhe der Ausschüttung von Dividenden aus dem Bilanzgewinn ist aber auch abhängig von der Art der Aktien. Vorzugsaktien werden hier oft wesentlich besser behandelt.
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