Börsenbrief von der Steuer absetzen
Viele Personen, die mit Aktien handeln, stellen sich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, ihre in diesem Bereich entstandenen Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Bevor Du Dein Vorhaben in die Tat umsetzt, solltest Du Dich jedoch eindringlich mit der Thematik auseinandersetzen. Auf diese Weise vermeidest Du voreilige Entschlüsse, die im schlimmsten Fall weitere finanzielle Einbußen zur Folge haben.
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Stand der Tabelle / Letztes Update: 16.11.2024
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Das Risiko Kapitalanlage
Der Ankauf von Wertpapieren ist stets mit einem finanziellen Risiko verbunden. Dies betrifft nicht nur die Kursschwankungen, denn alleine der Besitz kann mit höheren Ausgaben verbunden sein. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, legen sich zahlreiche Anleger einen Börsenbrief zu. Hierbei handelt es sich um Publikationen, die in regelmäßigen Abständen Börsentipps sowie Kauf- und Verkaufsempfehlungen für Wertpapiere herausbringen. Veröffentlicht werden diese unter anderem von Banken, Finanzverlagen und Vermögensverwaltern. Börsenbriefe können bei Vertrieben wie Börsenkiosk.de erstanden werden – jenes Portal bietet Interessenten die 40 renommiertesten Schriftenreihen in diesem Bereich an. Allerdings ist anzumerken, dass dort nicht alle Börsenbriefe, die es in Deutschland derzeit auf dem Markt gibt, erhältlich sind.
Zu den beliebtesten Börsenbriefen zählen hierzulande unter anderem
– Börsensignale,
– Fuchsbriefe,
– Stuttgarter Aktienbrief,
– Finanzwoche und die
– Frankfurter Börsenbriefe.
Diese Kosten verursacht eine Kapitalanlage
Eine Geldanlage ist oftmals mit erheblichen Ausgaben verbunden. So können nicht selten Depot-, Bearbeitungs- sowie Vermögensverwaltungsgebühren der Bankinstitute die Rendite beträchtlich schrumpfen. Aus diesem Grund wollen etliche Anleger die Mehrausgaben verständliche Weise als Werbungskosten geltend machen. Bis zum Jahr 2009 war dies möglich. Allerdings hat sich die Rechtslage seitdem stark geändert – mit der Einführung der Abgeltungssteuer gilt bei Kapitaleinkünften gleichzeitig ein Abzugsverbot für Werbungskosten. Es wird bei Einzelpersonen lediglich der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro abgezogen, wobei tatsächlich entstandene Werbungskosten derzeit unberücksichtigt bleiben.
Gibt es bei der geltenden Regelung Ausnahmen?
Unter bestimmten Umständen können Anleger ihre Ausgaben doch beim Finanzamt geltend machen. So können Sie unter anderem Depotgebühren, für Wertpapierkredite gezahlte Zinsen für Wertpapierkredite, Ausgaben für die Teilnahme an Hauptversammlungen oder Beratungskosten von der Steuer absetzen. Zudem haben die Finanzgerichte in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg entschieden, dass Sparer in bestimmten Fällen ihre Werbungskosten absetzen können. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der individuelle Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt. Der erwähnte Sparer-Pauschbetrag als Begrenzung soll daher keine Gültigkeit haben. In der Einkommenssteuererklärung sollten betroffene Anleger die tatsächlichen Werbungskosten somit immer angeben.
Ist es möglich, Börsenbriefe von der Steuer abzusetzen?
Kurz gesagt, können Anleger auch den Börsenbrief von der Steuer absetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Du Dich durch den Ankauf von Wertpapieren im Minus befindest. Hier empfiehlt es sich, die realisierten Gewinne und Verluste in der Steuererklärung gegenzurechnen.
Nicht absetzen kannst Du den Börsenbrief, wenn es um Dein Depot geht, in welchem Du im Minus bist. Dieses gilt nämlich als nicht realisiert und wird vom Finanzamt daher nicht anerkannt.
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Lassen Sie sich beraten
Wenn Du Dir noch nicht darüber im Klaren bist, welche Beträge Du von der Steuer absetzen kannst, solltest Du einen Experten zurate ziehen. Dieser kann Dir wertvolle Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung geben. Geeignete Fachkräfte kannst Du leicht online finden. Dabei besteht die Möglichkeit, dass sich auch per Telefon oder auch E-Mail dringliche Fragen klären lassen. Natürlich können Sie sich auch beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung begleiten lassen. Der Experte erklärt Dir dann, worauf Du bei diesem Prozess zu achten hast und wie Du einen großen Teil Ihrer Ausgaben vom Staat zurückerhältst. Bevor Du Dich für einen Berater entscheidest, solltest Du jedoch darauf achten, dass dieser seriös ist und über ein ausreichendes Maß an Erfahrung und Fachwissen verfügt. Mittlerweile gibt es im Internet zahlreiche Portale, die sich der Bewertung von Finanzexperten widmen. Auf diese Weise findest Du in nur kurzer Zeit eine Fachkraft, die Deine Anforderungen erfüllt.
Die wichtigsten Fakten zum Absetzen von Kosten für Geldanlagen
– Realisierte Gewinne und Verluste durch Wertpapier An- und Verkauf lassen sich bei der Steuererklärung gegenrechnen
– Abzug des Sparer-Pauschbetrags bis zu 801 Euro ist bei Einzelpersonen möglich
– Die Gesetze der Länder ermöglichen in bestimmten Fällen die steuerliche Absetzung der Werbungskosten
– Auch lässt sich in vielen Fällen der Börsenbrief von der Steuer absetzen
– Ein Berater kann bei der Steuererklärung helfen
Fazit – ist das Absetzen des Börsenbriefs von der Steuer zu empfehlen?
Börsenbriefe stellen für etliche Trader, die sich für den Ankauf von Wertpapieren interessieren, eine wichtige Informationsquelle dar. Diese enthalten nämlich Tipps zu Kursentwicklungen und besonders lukrativen Aktien. Natürlich kann der regelmäßige Erwerb einer solchen Schriftenreihe auch mit höheren Ausgaben verbunden sein. In vielen Fällen kann sich der Anleger aber zusätzliche Geldsummen zurückholen, wenn dieser den Börsenbrief von der Steuer absetzen lässt. Allerdings empfiehlt es sich, dass Du Dich im Vorfeld mit den Gesetzen in Deinem Bundesland vertraut machst. Im Zweifelsfall kannst Du auch einen Experten zu Rate ziehen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
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