Grundsätzlich geht es bei einer Mitarbeiterbeteiligung immer darum, Mitarbeiter an einem Unternehmen oder am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Es wird immer beliebter, vor allem für Firmen, die personelle Ressourcen benötigen, aber nicht wirklich liquide sind. Neu am Markt sind sogenannte Virtual Stock Options, bei denen Mitarbeiter nicht mehr zu realen Mitunternehmern gemacht werden, sondern zu Teilhabern an der Unternehmensentwicklung. Das Ganze hat für alle Beteiligten sowohl Vor- als auch Nachteile.
Virtual Shares als Alternative zur traditionellen Beteiligung
Virtual Stock Options sind quasi schuldrechtliche Vereinbarungen. Damit entfallen sämtliche juristische und bürokratischen Aspekte dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes. Im Unterschied zu realen Beteiligungen bestehen bei Virtual Shares auch keinerlei Informationspflichten oder Mitspracherechte der Beteiligten. Die Virtual Stock Options verschaffen den Mitarbeitern lediglich einen prozentualen Anteil am Verkaufspreis, sofern ein bestimmtes – im Vorfeld genau definiertes Ereignis – eintritt.
In vielen Fällen geht es dabei um die Veräußerung des Unternehmens oder aber um den Börsengang. Wie es sich mit den Virtual Shares verhält, wenn der Mitarbeiter, der sie hält, die Firma verlässt, muss ebenfalls genau geklärt werden.
Auch wenn in der Vertragsgestaltung hier weitgehend viele Freiräume bestehen, ist gängige Praxis, eine Good Leaver bzw. Bad Leaver Klausel einzusetzen. Diese regelt genau, ob der Angestellte seine Virtual Stock Options behalten kann, wenn er das Unternehmen verlässt. Üblich ist, dass bei unverschuldetem Verlassen die Vereinbarung bestehen bleibt. Damit wird die sogenannte Good Leaver Option dargestellt. Bad Leaver, also Arbeitnehmer, die wegen eines Fehlverhaltens das Beschäftigungsverhältnis beenden müssen, verlieren auch ihre Anteile der Virtual Stock Options.
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Steuerliche Aspekte beachten
Ist von einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm die Rede, vergessen viele auf die steuerlichen Auswirkungen. Du solltest allerdings bedenken, dass du als Inhaber von Virtual Shares daraus lohnsteuerpflichtig bist. Allerdings ist das erst dann der Fall, wenn du auch tatsächlich aus diesem Geld lukrierst. Allein die Vereinbarung darüber hat keinerlei steuerlichen Auswirkungen.
Zu beachten ist auch, dass der Betrag, den du als Mitarbeiter im Fall der Fälle letztendlich bekommst, nicht als Dividende oder als Gewinn einer Veräußerung zu besteuern ist. Immerhin handelt es sich ja um komplett virtuelle Anteile. Erhältst du im Exitfall dann einen entsprechenden Betrag, wird dieser durch die entsprechende Steuerbelastung natürlich geschmälert. Doch das ist auch dann der Fall, wenn du einen „normalen“ Bonus aus dem Unternehmen bekommst.
Virtual Stock Options als Investition in die Zukunft
Virtual Stock Options haben nichts mit einem üblicherweise gewährten Bonus des Unternehmens zu tun. Wenn du dich dazu entschließt, muss dir klar sein, dass du keine jährlichen Bonuszahlungen erwarten kannst. In den meisten Fällen bekommst du erst dann Geld, wenn das Unternehmen oder Start-up, in das du investiert hast, verkauft wird. Die Summe, die in der Folge an dich ausbezahlt wird, richtet sich am Kaufpreis, also am Unternehmenswert. Damit ist klar, dass du in deiner Mitarbeit durch die Virtual Shares so motiviert werden sollst, dass ein erfolgreicher Exit möglich wird.
Wichtige Regeln im Vertrag beachten
Vereinbarungen, hinsichtlich der Virtual Stock Options, werden meist zusätzlich zum Arbeitsvertrag geschlossen. Darin werden wichtige Zusatzregelungen getroffen, etwa die Höhe des Prozentsatzes des erzielten Verkaufspreises sowie die Anschaffungskosten der Investoren und ein möglicherweise darüber hinausgehender Betrag, der auch als Liquidationspräferenz, geltend gemacht werden kann.
Das Gehalt, das in Kombination mit der virtuellen Unternehmensbeteiligung an dich gezahlt wird, ist natürlich entsprechend gemindert. Doch gilt es auf eine gewisse branchenübliche Norm zu achten. Denn gerade gering kapitalisierte Start-ups nutzen die Mitarbeiterbeteiligung, um qualifiziertes Personal einfacher finanzieren zu können.
Build-to-Sell-Politik als Investmentgrund
Wer ein Unternehmen gründet, ist natürlich mit dessen Finanzierung von Anfang an gedanklich befasst. Gerade Investoren, aber auch manche Gründer, denken da bereits vor der ersten Finanzierungsrunde an den Verkauf des Unternehmens. Damit auch du als Mitarbeiter fast von Anfang an mit Motivation und Einsatz dabei bist, sollen speziell strukturierte Beteiligungen dies unterstreichen.
Die Rede ist in diesem Zusammenhang von einer Build-to-Sell-Politik, bei der zeitnah nach Gründung eines Unternehmens bereits die Veräußerung desselben ins Auge gefasst wird. Klar ist allerdings, dass dein Nachteil darin besteht, bei einem Nichtverkauf oder generellem Nichterfolg mit Verlusten auszusteigen. Dazu kommt, dass du kaum über fortlaufende Entwicklungen des Unternehmens informiert wirst und keinerlei Mitsprache- oder sogar Kontrollrechte vorhanden sind.
Alleiniges Ziel der Virtual Stock Option ist die gelungene Veräußerung
Die Virtual Stock Option kann auch als Erlösbeteiligung beim Unternehmensverkauf bezeichnet werden. Es liegt auf der Hand, dass du vom erfolgreichen Exit entsprechend positiv profitierst. Vom Mitarbeiter wirst du so praktisch zum Mit-Unternehmer, der die gleichen Interessen hat wie die Investoren und die Gründer selbst. Damit sind meist auch Venture-Capital Geber als Unterstützer solcher Beteiligungsprogramme, die die Liquidität des Unternehmens schonen, als Unterstützer dabei. Es gibt dabei unterschiedliche Modelle für die Mitarbeiter, die entweder
– einen fixen Prozentsatz als Beteiligung am Unternehmen
– ein sogenanntes Vesting
erhalten. Letztgenanntes bedeutet, dass deine Anteile am Unternehmen mit den Jahren deiner Beschäftigung im Unternehmen entsprechend steigern – und damit auch der Wert des erzielten Verkaufspreises. Wichtig ist in jedem Fall, dass du dir einen Vertrag über eventuell erworbene Virtual-Stock Options schriftlich geben lässt. Dieser muss rechtlich mit deinem Arbeitsvertrag verknüpft werden.
Denn nur so ist gewährleistet, dass er seine Berechtigung und du deine Firmenanteile behältst, wenn das Unternehmen zum Beispiel an einen anderen Besitzer übergeht. Auch bei einem Betriebsübergang, der keinen Exit repräsentiert, etwa weil ein individuell definierter Schwellenwert an Verkaufsanteilen nicht erreicht wurde, muss gewährleistet sein, dass deine Virtual Shares die Gültigkeit behalten und im Falle einer späteren Exitlösung geltend gemacht werden können bzw. entsprechenden Ertrag abwerfen.
Fazit
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Virtual Stock Options Vorteile wie einen lukrativen Gewinn für dich als Investor erbringen können. Wichtige Aspekte, wie eine entsprechende vertragliche Absicherung mit allen Details zur Absicherung, müssen dabei unbedingt schriftlich in Kombination mit deinem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Klar ist auch, dass der Ertrag nicht regelmäßig und in vorher absehbarer Höhe zu lukrieren ist.
Als Halter von Virtual Stock Options unterstützt du im Wesentlichen einfach deinen Arbeitgeber in der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung, die über kurz oder lang einen gewinnbringenden Verkauf ermöglichen soll. Dabei musst du entsprechende Einbußen beim Gehalt in Kauf nehmen, wobei du dir im Vorfeld auch klar machen musst, dass die Investition nicht langfristig und vor allem Arbeitsplatz sichernd ist.
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