Vermögensverwaltende GmbH – Was ist das?
Eine vermögensverwaltende GmbH, umgangssprachlich auch Spardosen GmbH genannt, ist eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung, die Anleger mit einem größeren Investment-Depot helfen kann, Steuern zu sparen.
Gewinne aus dem Aktienhandel unterliegen bei einer „Spardosen GmbH“ beispielsweise nicht der Abgeltungsteuer. Gerade bei häufigen Depotumschichtungen oder auch Trades mit hohem Volumen kann so ein erheblicher Teil der jährlichen Steuerlast eingespart werden.
Welche Vor- und Nachteile eine vermögensbildende GmbH hat, für wen sie sich wirklich lohnt und was alles zu beachten ist lesen Sie hier.
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Stand der Tabelle / Letztes Update: 26.11.2024
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Konstruktion und steuerliche Auswirkungen
Grundsätzlich können in eine vermögensverwaltende GmbH privates Vermögen in Form von Assets wie Aktien, ETFs, Immobilien, Anleihen oder auch andere Anlagen eingebracht werden. Das können auch Unternehmensbeteiligungen etwa Anteile an anderen GmbHs, GbR‘s oder AGs sein.
Das eingebrachte private Vermögen unterliegt damit nicht mehr den steuerlichen Verpflichtungen für Privatpersonen, sondern denen für die GmbH als Kapitalgesellschaft.
Dividendenzahlungen aus Aktien oder Ausschüttungen aus anderen Unternehmensbeteiligungen unterliegen dagegen weiterhin der Abgeltungssteuer in Höhe von derzeit 25 % plus dem Solidaritätszuschlag.
Die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen sind, dass bei Gewinnen, dazu zählen bei Trader vor allem Gewinne aus Aktien- und anderen Wertpapierverkäufen nicht mehr der Abgeltungssteuer von 25 % unterliegen. Private Einkommenssteuer fallen nur auf ausgezahlte Gesellschaftergehälter und möglicherweise bei Entnahmen an.
Für wen lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?
Als Faustregel gilt, dass Trader, die in einem Jahr sehr viele Positionen eröffnen und schließen mit einem investierten Volumen von etwa 200.000 Euro oder mehr und einem laufenden Einkommen ab etwa 60.000 Euro jährlich besonders von einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren können.
Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH
Der große Vorteil liegt in der Möglichkeit der Thesaurierung nicht ausgeschütteter Gewinne, die nicht oder erheblich niedriger besteuert werden. Somit können vermögende und gut verdienende Privatleute mit einer vermögensverwaltenden GmbH den weiteren Aufbau ihres Vermögens besser strukturieren und optimieren.
Für den klassischen Kleinanleger ist die vermögensverwaltende GmbH schon allein wegen der Aufwendungen für die Gründung, etwa durch Einbringung der Stammeinlage bzw. Haftungskapitals sowie der anfallende Notar und Prüfkosten keine geeignete Alternative, um Steuern zu sparen.
In der Praxis sind vor allem drei Ausprägungen für vermögensverwaltende GmbHs anzutreffen. Das sind die
- „Spardosen GmbH“ für vermögende Privatleute mit eingebrachten Wertpapieren und Anlagen
- „Immobilien GmbH“ mit eingebrachten, im Eigentum befindlichen Immobilien
- „Beteiligungs GmbH“ mit eingebrachten Unternehmensbeteiligungen
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Weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Auch wenn die Steuerfreiheit dieser GmbHs inzwischen begrenzt ist, je nachdem welcher Hauptgesellschaftszweck zugrunde liegt, ergeben sich einige steuersparende Optionen. So können beispielsweise Immobilien GmbHs, die Anteile an anderen Immobiliengesellschaften als Hülle für darin steckende Immobilien erwerben, vollständig die Grunderwerbssteuer einsparen, soweit der erworbene Anteil unter 95 % liegt. Außerdem kann die Abgeltungssteuer bei einer Immobilien-GmbH auf nur 15 % plus Solidaritätszuschlag reduziert werden.
Bei Grunderwerbsteuersätzen bis 6,5 % auf den Kaufpreis, mit 10 % Unterschied auf den Satz für die Abgeltungssteuer sowie zahlreichen Möglichkeiten, Betriebsausgaben für Instandhaltung geltend zu machen, sind das enorme Einsparpotentiale, die eine vermögensverwaltende GmbH zusätzlich mit sich bringen kann.
Vermögensverwaltende GmbH – Nicht ohne Steuerberater
Die steuerliche Behandlung einer GmbH ist jedoch recht komplex. Hinzu kommt, dass bereits bei der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH und bei der Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages an viele Details gedacht werden muss, wie z.B. die Gewerbeanmeldung, Satzung und die Befreiung der Gewerbesteuer. Daher sollte schon vor dem Gründen unbedingt ein Steuerberater oder spezialisierter Anwalt herangezogen werden, um unnötige Fehler, die später bares Geld kosten können zu vermeiden.
Hierbei ist vor allem auch die Zeit zwischen der Gründung, der Einbringung der Vermögensgegenstände und der letztlichen Eintragung im Handelsregister besonders kritisch zu betrachten, da bei ausgeprägten Handelsaktivitäten in dieser Zeit Gewerbesteuer anfallen kann.
Die Eintragung der vermögensverwaltenden GmbH ist zudem mit nicht ganz unerheblichen Kosten für den Notar oder auch für das zuständige Gericht verbunden. Für die laufende Buchführung sowie die jährliche Prüfung und möglicherweise Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer fallen ebenfalls regelmäßig laufende Kosten an. IHK-Gebühren fallen ebenfalls an.
Weitere Nachteile
Neben des Nachteils der hohen Kosten für die Gründung und der ebenfalls hohen laufenden Kosten für die „Unterhaltung“ der vermögensverwaltenden GmbH, ist vor allem zu beachten, dass das eingebrachte vermögen in die GmbH nicht mehr Privatvermögen, sondern steuerlich gesehen Betriebsvermögen ist.
Das Gehalt des Gesellschafters ist weiterhin wie auch andere Einkommen privat zu versteuern. Die Anstellung als „Mini-Jobber“ ist nicht möglich. Nutzungen von eingebrachten Vermögen zu privaten Zwecken können als verdeckte Gewinnausschüttungen ausgelegt und damit zusätzlich versteuert werden.
Hinzu kommt die Veröffentlichungspflicht für den Jahresabschluss. Die Veröffentlichungen und damit auch die Vermögenswerte und Gesellschafterverhältnisse sind für jedermann einsehbar.