Virtual Shares – Definition & Erklärung
Mitarbeiterbeteiligung – übergeordnet bezeichnet dieser Begriff ein Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das über die traditionelle Beziehung hinausgeht und auf einer partnerschaftlichen Grundlage beruht. Während dabei in der Vergangenheit überwiegend auf echte Gesellschaftsbeteiligungen zurückgegriffen wurde, geht der neue Trend – vor allem im Start-up-Umfeld – in Richtung von Virtual Shares. Doch was hat es mit dieser neuen Art der Mitarbeiterbeteiligung eigentlich auf sich?
Virtual Shares – Erklärung
Der Trend zur Mitarbeiterbeteiligung ist längst nicht mehr nur auf internationale Aktiengesellschaften beschränkt. Auch jung gegründete, innovative Unternehmen greifen immer häufiger zu Formen der Mitarbeiterbeteiligung. Ein Grund dafür ist, dass die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg die Suche nach qualifiziertem Personal erleichtern kann, wenn das Kapital für hohe Gehälter noch nicht vorhanden ist. Vor allem, wenn die Strategie des gegründeten Unternehmens auf einen möglichst frühzeitigen, erfolgreichen Exit abspielt, sind Formen der Mitarbeiterbeeilung unentbehrlich um zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter gemeinsam auf dieses Ziel hinarbeiten.
Im Gegensatz zur herkömmlichen echten Gesellschaftsbeteiligung und Treuhand-Beteiligung bieten sich dafür neuartige, speziell strukturierte Beteiligungen an: sogenannte Virtual Shares oder auch Virtual Stock Options. Im Folgenden wird beschrieben, wie diese sich von anderen Formen der Mitarbeiterbeteiligung unterscheiden und was bei der Vertragsgestaltung beachtetet werden sollte.
Die Art der Gesellschaftsbeteiligung, die den meisten bekannt ist, ist die Übertragung von Geschäftsanteilen – diese findet vor allem bei GmbHs Anwendung. Mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen sichern sich Beteiligte nicht nur Gewinnrechte, sondern auch die Möglichkeit sich an Abstimmungen zu beteiligen und über Aktivitäten des Unternehmens informiert zu werden.
Mitarbeiter, die in Form von Geschäftsanteilen am Unternehmen beteiligt sind, werden damit zu Gesellschaftern und sind somit am finanziellen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Auch im Falle eines erfolgreichen Exits würden Gesellschafter auf diese Art und Weise profitieren. Die echte Gesellschaftsbeteiligung birgt jedoch auch einen Nachteil für Unternehmen: Mitarbeiter können mit ihren Gesellschafterrechten die Entscheidungen der Geschäftsleitung und Investoren mit beeinflussen.
Warum gibt es Virtual Shares?
Aus folgenden Gründen entscheiden sich Start-ups daher häufig gegen echte Mitarbeiteranteile:
– Weitreichende Mitsprache- und Kontrollrecht für Gesellschafter
– Pflicht Gesellschafter zu informieren
– hohe Kosten durch Notarbeurkundung
– umfangreiche Beteiligungsverträge
– hoher administrativer Aufwand
Die oben genannten Hindernisse gelten auch für Treuhand-Beteiligungen, auf die in diesem Text nicht näher eingegangen wird. Somit kann sowohl die echte Mitarbeiterbeteiligung als auch die Treuhandbeteiligung durch den großen Einfluss der Gesellschafter bzw. Treugeber zu einer Verhinderung eines erfolgreichen Exits führen. Aus diesem Grund entscheiden sich Start-ups immer häufiger für eine alternative Form der Beteiligung: die Virtual Stock Options bzw. Virtual Shares.
Hintergrund für den Einsatz von Virtual Shares ist die gängige Strategie in Start-ups: In diesen wird von den Gründungsgesellschaftern und den Investoren oft eine Build-to-Sell-Strategie verfolgt, die auf eine zeitnahen und möglichst gewinnbringenden Verkauf des Start-ups abzielt. Die Virtual Shares, die dabei immer häufiger als Mitarbeiterbeteiligung zum Einsatz kommen, unterscheidet sich von den herkömmlichen Beteiligungsformen insofern, dass die sie keinen Anspruch auf den jährlichen Gesellschaftsgewinn vermittelt. Die Virtual Shares werden stattdessen so strukturiert, dass sie nur im Fall eines erfolgreichen Exits eine Beteiligung am Unternehmenswert garantieren. Durch diese Art der Beteiligung kann sichergestellt werden, dass Mitarbeiter ebenfalls an einem zeitnahen Unternehmensverkauf interessiert sind.
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Darüber hinaus bieten sie den Beteiligten weniger Informations- und Kontrollrechte und gar keine Mitspracherecht. Der Hauptzweck der Virtual Shares ist es als eine Art Exit-Beschleuniger zu dienen. Der Einsatz von Virtual-Share-Programmen sorgt dafür, dass die Mitarbeiter in Start-ups motiviert werden, gemeinsam einen erfolgreichen Exit zu erreichen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden somit in gewässerweise zu Co-Unternehmern, die aufgrund der Erlösbeteiligung die gleichen Interessen verfolgen wie die Investoren und Gesellschafter. Dem Startup wiederum bieten sie den Vorteil, dass die Liquidität des Unternehmens geschont wird.
Vertragliche Vereinbarungen
Doch wie sieht das ganze vertraglich aus? Der Mitarbeiter schließt in einem Virtual-Share-Vertrag ab, dass er im Fall eines Verkaufs aus wirtschaftlicher Sicht einen Gesellschafter stellen wird. Das bedeutet in der Praxis, dass wenn ein Mitarbeiter einen Virtual-Share-Vertrag mit einer Stammkapitalbeteiligung von zwei Prozent bekommt, er im Fall eines Verkaufs zwei Prozent vom Gesamtpreis des verkauften Unternehmens erhalten wird. Dabei werden – je nach Vertragsausgestaltung – noch verschiedene Kosten von der Gewinnausschüttung abgezogen. Diese umfassen zum Beispiel anfallende Anschaffungskosten, Steuern, Liquidationspräferenzen und weitere Kostenpunkte.
Das erklärt, warum der Mitarbeiter keine „echte“ Gesellschaftsbeteiligung, sondern eine virtuelle Form der Beteiligung erhält, die sich am Verkaufspreis des Startups orientiert. Normalerweise bekommen Mitarbeiter die virtuellen Shares in Form eines Vestings, das sich nach der Dauer der Beschäftigung richtet und sich nach und nach aufbaut. Sollte es frühzeitig zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen, hängt es von der Art des Vertrags ab, ob die Mitarbeiter trotzdem einen Anspruch auf ihre Beteiligungsanteile haben.
Insgesamt gibt es einige Details, auf die die Mitarbeiter und auch das Unternehmen bei der Vertragsgestaltung achten sollten. Zum einen sollten die Mitarbeiter darauf achten, dass ihm angemessene Informations- und Auskunftsrechte eingeräumt werden, die standardmäßig nicht in einer virtuellen Beteiligung enthalten sind.
Diese Rechte erleichtern dem Mitarbeiter nach bei einem Exit die eigenen Ansprüche zu prüfen und ohne große Hürden durchzusetzen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Virtual-Share-Vertrag Gegenstand des Arbeitsvertrags des Mitarbeiters wird und nicht separat davon gilt. Beide Seiten – sowohl der Mitarbeiter als auch das Start-up selbst – haben Vorteile durch diese Verknüpfung.
Vorteile für die Mitarbeiter und Geschäftsführung
Für den Mitarbeiter ergeben sich folgende Vorteile durch die Verknüpfung:
– stellt sicher, dass Vertrag bei Betriebsübergang, der keinen Exit-Fall darstellt, auf den neuen Betrieb übergeht
– stellt klar, dass es um einen speziellen Lohn-Bonus geht, der erst bei realisiertem Exit besteuert werden muss
Für die Geschäftsführer ergibt sich aus der Verknüpfung folgender Vorteil:
– begründet Treuepflichten für den Mitarbeiter
– Verstoß gegen Treuepflichten (z.B. selbstverschuldete Beendigung des Arbeitsverhältnisses) kann zur Aufhebung der Beteiligung führen
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Virtual Shares im Start-up-Umfeld ein sinnvolles Beteiligungsinstrument sind. Für das Start-up selbst bieten Virtual Shares eine Möglichkeit, um Mitarbeiter auch ohne hohe Lohnzahlungen für das Unternehmen zu gewinnen und die laufende Liquditäts- und Kapitalbelastung zu minimieren. Für die Arbeitnehmer bieten Virtual Shares eine attraktive Möglichkeit, um im Falle eines schnellen, erfolgreichen Exits möglicherweise hohe Gewinne machen zu können.
Virtual Shares bringen somit sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter willkommene Vorteile. Jedoch sollten sich beide Seiten bewusst sein, dass es wichtig ist die konkreten Regelungen des Vertrags detailliert zu planen: Nur im Falle einer angemessenen Risikoverteilung wird die virtuelle Form der Mitarbeiterbeteiligung tatsächlich dazu führen, dass beide Seiten einen Profit daraus ziehen und gemeinsam auf einen erfolgreichen Exit hinarbeiten.
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